wind-richtung '08

20. Internationale Sommerakademie für Sinfonisches Blasorchester

in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf

2. bis 10. August 2008

 
 

Teilnahmegebühr, Anmeldung


Teilnahmegebühr: EUR 315.- bzw. EUR 275.- für Schüler/Studenten/Azubis

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie den Lehrgangsbeitrag.

Achtung : Anmeldung in diesem Jahr erneut ONLINE:

--> hier geht es zur ANMELDUNG (Sie akzeptieren hiermit die    unten aufgeführten Teilnahmebedingungen!)


Schriftliche Anmeldungen werden nur noch im Ausnahmefall durch die MON-Geschäftsstelle
 entgegengenommen:

Musikbund von Ober- und Niederbayern e.V.
Johannispatz 2
81667 München

Telefon: 089 / 48 99 88 01
Telefax: 089 / 48 99 88 03

eMail: info(at)mon-online.de

Die Zulassung erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Es werden bis zu 80 Teilnehmer zugelassen.

Eine Teilnahme ist nur am gesamten Lehrgang möglich. Die Anmeldung ist verbindlich.


Teilnahmebedingungen:

1. Die Kursgebühr wird vom MON-Geschäftsführer per Lastschrift von dem von Ihnen angegebenen Konto abgebucht. Barzahlung/Überweisung ist nicht möglich.

2. Inhaber der Jugendleitercard (JuLeiCa) des Bayerischen Jugendrings erhalten bei allen MON-Fortbildungsveranstaltungen auf Antrag 10% Nachlass auf die Teilnahmegebühren.

3. Ausfallgebühren:

Die Häufung teilweise sehr kurzfristiger Absagen und die damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Probleme haben uns dazu veranlasst, gestaffelte Ausfallgebühren einzuführen:

  • Bei Absagen vor dem Erhalt einer Zulassung per Brief oder E-Mail werden keine Ausfallgebühren erhoben.
  • Bei Rücktritten, die nach der Zulassung bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn erfolgen, wird eine Ausfallgebühr von 50% der Kursge-bühr erhoben.
  • Bei Absagen, die bis zum Tag vor Kursbeginn erfolgen, wird eine Ausfallgebühr von 75% der Kursgebühr fällig.
  • Von zugelassenen Teilnehmern, die ohne vorherige Mitteilung nicht zum Seminar erscheinen oder am Tag des Kursbeginns absagen, wird generell die volle Kursgebühr als Ausfallgebühr erhoben.
Davon ausgenommen sind Absagen in Krankheitsfällen, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Hierbei reduziert sich die Ausfallgebühr auf 25 EUR.

Absagen wegen Nichtzulassung anderer Interessenten sind nicht möglich.

(c) Felix Hofmeir, 15.01.08