![]() |
wind-richtung '1123. Internationale Sommerakademie für Sinfonisches Blasorchester30. Juli bis 7. August 2011 |
Teilnahmegebühr, Anmeldung
Teilnahmegebühr:
335,- EUR für Teilnehmer, die selbst oder deren Orchester Mitglieder des Musikbundes von Ober- und Niederbayern sind
365,- EUR für alle übrigen Teilnehmer
Schüler und Studenten erhalten eine Ermäßigung von 45,- EUR auf die angegebenen GebührenDie Teilnahmegebühr beinhaltet die Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie den Lehrgangsbeitrag.
Achtung : Anmeldung in diesem Jahr erneut ONLINE:
--> hier geht es zur ANMELDUNG (Sie akzeptieren hiermit die unten aufgeführten Teilnahmebedingungen!)
Schriftliche Anmeldungen werden nur noch im Ausnahmefall durch die MON-Geschäftsstelle
entgegengenommen:
Musikbund von Ober- und Niederbayern e.V.
Postfach 10 10 06
80084 München
Telefon: 089 / 48 99 88 01
Telefax: 089 / 48 99 88 03
eMail: info(at)mon-online.de
Die Zulassung erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Es werden bis zu 80 Teilnehmer zugelassen.
Eine Teilnahme ist nur am gesamten Lehrgang möglich. Die Anmeldung ist verbindlich.
1. Die Kursgebühr wird vom MON-Geschäftsführer per Lastschrift von dem von Ihnen angegebenen Konto abgebucht. Barzahlung/Überweisung ist nicht möglich.2. Inhaber der Jugendleitercard (JuLeiCa) des Bayerischen Jugendrings erhalten bei allen MON-Fortbildungsveranstaltungen auf Antrag 10% Nachlass auf die Teilnahmegebühren.
3. Ausfallgebühren:
Davon ausgenommen sind Absagen in Krankheitsfällen, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Hierbei reduziert sich die Ausfallgebühr auf 10 EUR.
- Bei Absagen vor dem Erhalt einer Zulassung per Brief oder E-Mail werden keine Ausfallgebühren erhoben.
- Bei Rücktritten, die nach der Zulassung bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn erfolgen, wird eine Ausfallgebühr von 50% der Kursgebühr erhoben.
- Bei Absagen, die weniger als 7 Tage vor Kursbeginn erfolgen, wird eine Ausfallgebühr von 75% der Kursgebühr fällig.
- Von zugelassenen Teilnehmern, die ohne vorherige Mitteilung nicht zum Seminar erscheinen, wird generell die volle Kursgebühr als Ausfallgebühr erhoben.
Absagen wegen Nichtzulassung anderer Interessenten sind nicht möglich.